Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGBs der Privatpraxis Löwenmotivation - Stand 03.2024 - als PDF in Liste als Link zum Selbstausdruck gespeichert.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichten wir in unseren AGBs auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d). Sämtliche von uns verwendete Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen und Behandlungsvertrag - Psychotherapie
§ 1 Anwendbarkeit der AGB und Verträge
a) Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) und Klienten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
b) Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot des Heilpraktikers für Psychotherapie (HeilprG), die Heilkunde beschränkt auf die Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz gegen jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) zum Zwecke der Behandlung, Beratung, Unterstützung und Therapie wendet.
c) Der Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) ist jedoch berechtigt, eine Behandlung, Beratung, Unterstützung, Diagnose und Therapie ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers für Psychotherapie (HeilprG) für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Behandlung, Beratung, Unterstützung und Therapie erhalten. Auch der Klient kann einen bestehenden Vertrag, Behandlung, Beratung, Unterstützung und Therapie jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch, für die bis zur Ablehnung der Behandlung erbrachten Leistungen erhalten.
§ 2 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
a) Der Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) erbringt seine Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde beschränkt auf die Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz zur Behandlung, Beratung, Unterstützung und Therapie nach eigenem Ermessen und mit dem Wohle des Klienten im Sinne anwendet. Der Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Klienten entsprechen, sofern dieser hierüber keine Entscheidung trifft.
b) Über die Behandlung, Beratung, Unterstützung und Therapiemethoden entscheidet der Klient nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er vom Heilpraktiker über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde.
c) Vielfach werden vom Heilpraktiker für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden. Soweit der Klient die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden u.a. der Schulmedizin behandelt, beraten, unterstützt oder therapiert werden will, hat er dies gegenüber dem Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) schriftlich zu erklären.
d) Der Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) darf keine Arbeitsunfähigkeits-bescheinigungen vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.
e) Die Behandlung kann in Form einer persönlichen Begegnung in der Praxis / bei einem Hausbesuch erfolgen oder auch in Form einer Telefon- / Videosprechstunde. Die Videositzungen werden mit DER SEMINAR durchgeführt, eine Software made in Germany, Serverstandort in Germany und nach dem EU-Datenschutz.
f) Der Heilpraktiker für Psychotherapie erbringt die Leistungen, sofern zwischen den Vertragsparteien nichts anderes vereinbart wurde, in den genannten Räumen. Der Ersttermin dauert in der Regel 60 Minuten jede weitere Behandlungseinheit dauert zwischen 60 und 90 Minuten. Abweichungen hiervon sind zu vereinbaren.
g) Die Behandlung/Beratung/Unterstützung/Therapie des Heilpraktikers für Psychotherapie ersetzt keine Untersuchung/Behandlung durch einen Arzt. Der Klient ist aufgefordert, sich bei Beschwerden mit Krankheitswert selbstverantwortlich in medizinische Behandlung zu begeben.
h) Es besteht die Möglichkeit, dass zu Beginn der Behandlung eine Erstverschlechterung eintritt, da der Körper und die Seele auf unterschiedlicher Weise reagieren können.
§ 3 Mitwirkung des Klienten
a) Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient nicht verpflichtet. Eine Behandlung ist jedoch in der Regel nur bei aktiver Mitwirkung des Klienten möglich. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine Behandlung/Beratung/Unterstützung/Therapie sowie angeratene und/oder notwendige ärztliche Untersuchungen.
b) Der Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) ist berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Klient Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.
§ 4 Honorierung des Heilpraktikers für Psychotherapie (HeilprG)
a) Der Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar. Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behandlung. Vereinbart wird eine Vergütung in Höhe von 85,00 € je angefangene Stunde (60 Minuten). Das unverbindliche Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) findet keine Anwendung. Das Honorar erfolgt in der Regel nach jeder Sitzung per Sofortüberweisung durch bargeldlose EC-Kartenzahlung, PayPal oder normale Überweisung nach Rechnungsstellung. Andere Honorare oder Rechnungsarten nur nach Sondervereinbarung möglich.
b) Der Klient ist darüber informiert, dass der Heilpraktiker für Psychotherapie keine Zulassung zu Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern hat. Die Honorare sind von dem Klienten selber zu bezahlen. In Ausnahmefällen übernehmen private Zusatzversicherungen die Kosten der Therapie anteilig oder in vollem Umfang. Die Abklärung davon im Vorfeld, sowie die entsprechende Antragstellung sind Aufgabe des Versicherten.
c) Private Krankenversicherungen oder -Zusatzversicherungen erstatten nicht in jedem Fall den vollen Rechnungsbetrag. Das zwischen dem Heilpraktiker für Psychotherapie und dem Klienten vereinbarten Honorar ist verbindlich und unabhängig davon zu begleichen, ob und in welcher Höhe der Klient von Beihilfestellen oder privaten Krankenversicherungen oder sonstigen Stellen Erstattungen erhält oder nicht. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen den Beträgen aus dem Gebührenverzeichnis und dem vertraglich vereinbarten Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) - Honorar sind vom Klienten zu tragen.
Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf den vereinbarten Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) - Honorar. Der Honoraranspruch des Therapeuten ist vom Klienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen. Nicht eingehaltene oder zu kurzfristig (weniger als 24h) abgesagte Termine werden voll berechnet.
d) Termine, die von Seiten des Heilpraktikers für Psychotherapie (HeilprG) abgesagt werden müssen, werden dem Klienten nicht in Rechnung gestellt. Der Klient hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG). Dieser schuldet auch keine Angabe von Gründen.
§ 5 Honorarerstattung durch Dritte
a) Soweit der Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Der Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honorarteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden.
b) Der Heilpraktiker erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Klient. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.
§ 6 Vertraulichkeit der Behandlung/Beratung/Unterstützung/Therapie
a) Der Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) behandelt die Klienten-Daten vertraulich und erteilt bezüglich der Behandlung, Beratung, Unterstützung, Diagnose und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Klienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Klienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Klient zustimmen wird.
b) Der Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) unterliegt der Schweigepflicht nach § 203 StGB. Es versteht sich von selbst, dass Ihre sämtlichen Daten und Informationen vom Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) streng vertraulich behandelt werden. Die Schweigepflicht beginnt bereits beim Erstkontakt. Auskunftserteilung gegenüber Dritten (auch des Partners) darf nur erfolgen, wenn der Klient hierzu vorab schriftlich eine Einverständniserklärung abgegeben hat.
c) Die Schweigepflicht betrifft jedoch nicht die Vereitelung oder Verfolgung von mutmaßlichen Straftaten oder den Schutz höherer Rechtsgüter. Im Gegensatz zur ärztlichen Schweigepflicht haben Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) kein Zeugnisverweigerungsrecht.
d) Im Falle der Ankündigung suizidaler Handlungen und fehlender Fähigkeit / Bereitschaft zur Aufnahme des Kontaktes mit einem Facharzt oder einer Klinik wird der Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) unverzüglich die zuständigen Behörden einschalten, um eine Gefährdung des Klienten möglichst abzuwenden.
e) Absatz a) ist nicht anzuwenden, wenn der Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist - beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen - oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.
f) Absatz a) kann ferner ausgesetzt werden, wenn in Zusammenhang mit der Behandlung, Beratung, Unterstützung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen den Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten bzw. schützen kann.
g) Der Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte). Dem Klienten steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht herausverlangen. Absatz b) bleibt unberührt.
h) Sofern der Klient eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese der Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk (Stempelaufdruck oder Aufkleber), dass sich die Originale in der Handakte befinden.
i) Handakten werden vom Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) 10 Jahre nach der letzten Behandlung oder 10 Jahre nach dem Tod des Klienten vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke infrage kommen könnten.
§ 7 Rechnungsstellung
Auf Wunsch erhält der Patient eine Rechnung nach der jeweils gültigen Honorarvereinbarung. Rechnungen, die 10 Tage nach Rechnungszugang nicht bezahlt wurden, sollten diese nicht nach der Behandlung per Sofortüberweisung durch die bargeldlose EC-Karte, PayPal oder normale Überweisung gezahlt worden sein, werden einmalig gemahnt und danach einen Inkassounternehmen übergeben.
§ 8 Dokumentation und Datenschutz
a) Der Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) dokumentiert und archiviert den Verlauf und relevante Erkenntnisse der Behandlung-/Beratungs-/Unterstützung-/Therapiegespräche. Hierzu gehören Anamnesebogen, themenspezifische Fragebögen und Notizen zu Inhalten, Ergebnissen und Vereinbarungen aller Behandlungs-/Beratungs-/Unterstützung-/Therapiegespräche. Ebenso speichert der Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) die personenbezogenen Daten des Klienten soweit es zur Rechnungsstellung und Buchführung erforderlich ist.
b) Der Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) verpflichtet sich, alle Dokumente nur ihm zugänglich aufzubewahren. Der Klient erklärt sich mit der Erhebung und Archivierung der entsprechenden Daten einverstanden.
c) Bei Fernsitzungen bedarf es für Aufzeichnungen im Rahmen der Sitzung, in jedem Fall der vorherigen Zustimmung beider Seiten. Gleiches gilt dann auch für die spätere Verwendung der Aufzeichnung. Sollte es keine vorherige Vereinbarung geben, sind Aufzeichnungen für beide Seiten nicht erlaubt.
§ 9 Rettungsleine
Der Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) bietet während des gesamten Behandlungsverlaufs im Notfall oder für dringende Unterstützung eine kostenlose viertelstündige kurze Beratung in Form eines Telefonates, einer Onlinesitzung über DER SEMINAR, SMS- oder WhatsApp-Nachrichten an.
§ 10 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen. Bei Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag, die trotz beiderseitigen Bemühungen nicht gütlich beigelegt werden, ist der Gerichtsstand die Praxisanschrift.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.
§ 12 Schlussbestimmungen
a) Die Behandlung, Beratung, Unterstützung und Therapie, auch Fernberatung enthebt den Klienten nicht, die volle Verantwortung für seine Handlungen selbst zu übernehmen. Um bei möglichen Störungen gemeinsam nach Abhilfe zu suchen, verpflichtet sich der Klient sich zeitnah zu melden.
b) Für die Verträge, bzw. dessen Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht. Abweichende Vereinbarungen zu den Verträgen sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen und Behandlungsvertrag - psychologische Beratung
§ 1 Anwendbarkeit der AGB und Verträge
a) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Psychologischen Berater und Klient als Beratungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB - soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
b) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot des Beraters, die psychologische Beratung bei der Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstiger Zwecke außerhalb der Heilkunde für jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Berater zum Zwecke der psychologischen Beratung, auch inklusive Gesprächen, Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung sowie Entspannungsübungen nach Maßgabe der psychologischen Beratung und der angegebenen Verfahren wendet.
c) Der psychologische Berater ist berechtigt, einen Beratungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn der Berater aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht beraten kann oder darf oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Beraters für die bis zur Ablehnung der psychologischen Beratung entstandenen Leistungen, inklusive Entspannungsverfahren erhalten.
§ 2 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
a) Gegenstand des Beratungsvertrages ist ein von dem Klienten geäußertes Anliegen oder Klient und Berater definieren gemeinsam das Beratungsanliegen. Die gemeinsame Arbeit umfasst Gespräche und auf Wunsch auch andere Arbeitsmethoden.
Die Beratung dient der Überwindung psychosozialer Probleme, der Persönlichkeitsentwicklung, der Zielbildung und Ressourcenaktivierung oder zu der Begleitung privater, schulischer, beruflicher Konflikte, Probleme und Umstellungen sowie von Veränderungsprozessen. Es wird bei der Beratung keine Psychologische Psychotherapie, sondern ausschließlich einer Leistung außerhalb der Heilkunde erbracht (vgl. Psych. Th. G. §1 Abs.3 Satz 3).
b) Der psychologische Berater erbringt die Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass er die eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Entspannung und Prävention anwendet.
c) Der psychologische Berater ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Klienten entsprechen, sofern der Klient hierüber keine Entscheidung trifft.
d) Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Soweit der Klient die Anwendung derartiger Gespräche oder Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten werden will, haben sie das dem psychologischen Berater gegenüber zu erklären.
e) Der psychologische Berater darf keine Krankschreibungen vornehmen und keinerlei Medikamente verordnen.
f) Die Behandlung kann in Form einer persönlichen Begegnung in der Praxis / bei einem Hausbesuch erfolgen oder auch in Form einer Telefon- / Videosprechstunde. Die Videositzungen werden mit DER SEMINAR durchgeführt, eine Software made in Germany, Serverstandort in Germany und nach dem EU-Datenschutz.
g) Die psychologische Beratung ersetzt keine Untersuchung/Behandlung durch einen Arzt. Der Klient ist aufgefordert, sich bei Beschwerden mit Krankheitswert selbstverantwortlich in medizinische Behandlung zu begeben.
h) Es besteht die Möglichkeit, dass zu Beginn der Behandlung eine Erstverschlechterung eintritt, da der Körper und die Seele auf unterschiedlicher Weise reagieren können.
§ 3 Mitwirkung des Klienten
a) Zu einer aktiven Mitwirkung sind Klienten nicht gesetzlich verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des Klienten sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine Beratung wie auch für eine aktive Mitarbeit bei Entspannungsübungen und anderen Methoden.
b) Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des Klienten bestimmend sein.
c) Der psychologische Berater ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn Klienten die Beratungsinhalte verneinen.
§ 4 Gesundheitszustand und Verantwortung des Klienten
a) Der Klient versichert, dass er an keiner Erkrankung oder Störung leidet, die seine Geschäftsfähigkeit beeinträchtigen oder einer psychologischen/psychosozialen Beratung aus medizinisch-psychologischen Gründen zurzeit entgegenstehen.
b) Sollte aktuell eine Psychotherapie durchgeführt werden oder aufgrund des Gesundheitszustandes angeraten sein, versichert der Klient, dass er dies dem psychologischen Berater unverzüglich mitteilt und dass der Therapeut über die psychologische/psychosoziale Beratung (Ziele, Art, Themen etc.) dauerhaft informiert ist und dieser psychologischen Beratung auch zugestimmt hat.
c) Die psychologische Beratung ersetzt keine ärztliche Diagnose und Therapie. Der Klient ist aufgefordert, medizinische Behandlungen nicht zu unterbrechen und sich bei Störungen mit Krankheitswert in die Behandlung eines Arztes / Heilpraktikers zu begeben.
§ 5 Beratungsdauer und Kündigung
a) Die Beratungs-/Behandlungsdauer richtet sich nach den Bedürfnissen des Klienten. Es erfolgt keine Festlegung eines bestimmten Stundenkontingentes, das in Anspruch genommen werden muss. Um bestimmte Ziele anzustreben sollten aber Beratungen in einem Umfang von mehreren Sitzungen stattfinden.
b) Der Beratungs-/Behandlungsvertrag kann jederzeit ohne Begründung am Ende eines Beratungsgespräches mündlich oder mit einer Frist von drei Arbeitstagen formlos schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden.
§ 6 Honorierung des psychologischen Beraters
a) Der psychologische Berater hat für die eigenen Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen dem Berater und dem Klienten vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste in der aktuellen Homepage www.loewenmotivation.de aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse gelten nicht.
b) Die Honorare sind nach jeder Beratungssitzung von dem Klienten in der Regel nach jeder Sitzung per Sofortüberweisung durch PayPal, bargeldlose Kartenzahlung oder normale Überweisung nach Rechnungsstellung zu begleichen. Andere Honorare oder Rechnungsarten nur nach Sondervereinbarung möglich.
c) Der Klient ist darüber informiert, dass der psychologische Berater keine Zulassung zu Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern hat. Die Honorare sind von dem Klienten selbst zu bezahlen.
d) Bei nicht in Anspruch genommenen, fest vereinbarten Behandlungsterminen schuldet der Klient dem Berater ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 % der Gesamtgebühr. Der Ausfallbetrag ist sofort ohne Frist zahlbar.
e) Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Klient mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin schriftlich (per E-Mail / SMS / WhatsApp) absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist. In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Der Nachweis, dass kein Schaden oder nur ein wesentlich niedrigerer entstanden sei, bleibt hiervon unberührt. Ebenso der Nachweis eines höheren Schadens durch den Berater.
f) Termine, die von Seiten des psychologischen Beraters abgesagt werden müssen, werden dem Klienten nicht in Rechnung gestellt. Klienten haben in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den psychologischen Berater. Diese schulden auch keine Angabe von Gründen.
g) Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln den psychologischen Beratern nicht gestattet.
§ 7 Vertraulichkeit der psychologischen Beratung
a) Der psychologische Berater behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Beratungen, der Prävention und Entspannungsverfahren sowie deren Begleitumstände und der persönlichen Verhältnisse der Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Klienten.
b) Absatz a). ist nicht anzuwenden, wenn der psychologische Berater aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise durch Meldepflicht auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig sind. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.
c) Absatz a). ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Prävention und Entspannungsverfahren persönliche Angriffe gegen den Berater oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
d) Der psychologische Berater führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte). Dem Klienten steht eine Einsicht in diese Handakte zu; sie können eine Herausgabe dieser Handakte verlangen. Absatz b) und c). bleibt davon unberührt. Sofern der Klient eine Akte über die Beratung verlangt, erstellt der Berater diese kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus der Handakte.
e) Handakten werden vom psychologischen Berater 10 Jahre nach der letzten Behandlung oder 10 Jahre nach dem Tod des Klienten vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke infrage kommen könnten.
f) Die Schweigepflicht betrifft jedoch nicht die Vereitelung oder Verfolgung von mutmaßlichen Straftaten oder den Schutz höherer Rechtsgüter. Im Gegensatz zur ärztlichen Schweigepflicht haben psychologische Berater kein Zeugnisverweigerungsrecht.
g) Im Falle der Ankündigung suizidaler Handlungen und fehlender Fähigkeit / Bereitschaft zur Aufnahme des Kontaktes mit einem Facharzt oder einer Klinik wird der psychologische Berater unverzüglich die zuständigen Behörden einschalten, um eine Gefährdung des Klienten möglichst abzuwenden.
§ 8 Rechnungsstellung
Auf Wunsch erhält der Klient eine Rechnung nach der jeweils gültigen Honorarvereinbarung. Rechnungen, die 10 Tage nach Rechnungszugang nicht bezahlt wurden, sollten diese nicht nach der Behandlung per Sofortüberweisung durch PayPal, bargeldlose Kartenzahlung oder normale Überweisung gezahlt worden sein, werden einmalig gemahnt und danach einen Inkassounternehmen übergeben.
§ 9 Dokumentation und Datenschutz
a) Der psychologische Berater dokumentiert und archiviert den Verlauf und relevante Erkenntnisse der Beratungsgespräche. Hierzu gehören Anamnesebogen, themenspezifische Fragebögen und Notizen zu Inhalten, Ergebnissen und Vereinbarungen aller Beratungsgespräche. Ebenso speichert der psychologische Berater die personenbezogenen Daten des Klienten soweit es zur Rechnungsstellung und Buchführung erforderlich ist.
b) Der psychologische Berater verpflichtet sich, alle Dokumente nur ihm zugänglich aufzubewahren. Der Klient erklärt sich mit der Erhebung und Archivierung der entsprechenden Daten einverstanden.
c) Bei Fernsitzungen bedarf es für Aufzeichnungen im Rahmen der Sitzung, in jedem Fall der vorherigen Zustimmung beider Seiten. Gleiches gilt dann auch für die spätere Verwendung der Aufzeichnung. Sollte es keine vorherige Vereinbarung geben, sind Aufzeichnungen für beide Seiten nicht erlaubt.
§ 10 Haftung und Selbstverantwortlichkeit
a) Der psychologische Berater haftet gegenüber dem Klienten nur in Höhe des gezahlten Beratungshonorars für alle Schäden, die tatsächlich und nachweisbar aus der gemeinsamen Arbeit entstehen. Der Klient wird darauf hingewiesen, dass die Behandlung eine ärztliche Therapie nicht ersetzen kann. Sofern ärztlicher Rat erforderlich ist, wird der psychologische Berater dies dem Klienten unverzüglich mitteilen. Der psychologische Berater darf weder verschreibungspflichtige Medikamente verordnen, noch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen.
b) Der Klient erkennt an, dass er während des gesamten Beratungsverlaufs, sowohl während des einzelnen Beratungsgespräches als auch während der Zeit zwischen den einzelnen Beratungsgesprächen in vollem Umfang selbst verantwortlich für seine körperliche und geistige Gesundheit ist. Er erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Beratungsgespräche von ihm unternommen werden, nur in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen. Er verpflichtet sich, dem psychologischen Berater über Handlungen mit weitreichenden Konsequenzen zu berichten und diese im Voraus mit dem psychologischen Berater zu besprechen.
§ 11 Rettungsleine
Der psychologische Berater bietet während des gesamten Behandlungsverlaufs im Notfall oder für dringende Unterstützung eine kostenlose viertelstündige kurze Beratung in Form eines Telefonates, einer Onlinesitzung über DER SEMINAR, SMS- oder WhatsApp-Nachrichten an.
§ 12 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen. Bei Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag, die trotz beiderseitigen Bemühungen nicht gütlich beigelegt werden, ist der Gerichtsstand die Praxisanschrift.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.
§ 14 Schlussbestimmungen
a) Die Beratung und auch Fernberatung enthebt den Klienten nicht, die volle Verantwortung für seine Handlungen selbst zu übernehmen. Um bei möglichen Störungen gemeinsam nach Abhilfe zu suchen, verpflichtet sich der Klient sich zeitnah zu melden.
b) Für die Verträge, bzw. dessen Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht. Abweichende Vereinbarungen zu den Verträgen sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen therapeutisches Boxen
§ 1 Leistungen
a) Das Therapeutische Boxen ist kein klassisches Boxtraining oder ein Einfaches draufhauen. Es ist vielmehr eine sehr effektive Therapiemethode sowie ein besonderes Angebot für Klienten, um sie aus ihrem Tief zu holen, sie in ihrem Selbstwert zu stärken, ihre eigenen Ressourcen zu finden und zu aktivieren, depressive Verstimmungen, Über- oder Unterforderungszustände zu überwinden und auch Verhaltensauffälligkeiten, AD(H)S sowie bei Ängsten wirksam zu behandeln.
b) Therapeutisches Boxen hilft unmittelbar Anspannung und Stress abzubauen. Ebenso ermöglicht es die Verarbeitung tiefsitzender Gefühle wie Wut, Groll und Zorn, aber auch Angst und Unsicherheiten. Auch hilft es die Körperhaltung zu verbessern und über diese Emotionen im Alltag zu beeinflussen. Das Trainieren der Körperhaltung und Körpersprache, für eine bessere Selbstabgrenzung (Selbstbehauptung, Nein-Sagen), unterstützt vor allem im Bereich von Mobbingattacken in der Schule oder im Büro. Die Ausstrahlung der Körperhaltung spiegelt eine gewisse Durchsetzungskraft wieder.
c) Die Klienten erlernen im therapeutischen Boxen eine Sensibilisierung und Intensivierung der Selbst- und Körperwahrnehmung. Ebenso sich selbst zu reflektieren, den Zusammenhang zwischen Körper und Geist zu verstehen. Aggressionen anzunehmen und zu überwinden, ihr Erregungsniveau zu kontrollieren und sich aus einer extremen Anspannung heraus sich wieder zu entspannen.
d) Das Therapeutische Boxen stellt keine wissenschaftlich Anerkannte Methode dar, wird nicht von den Krankenkassen übernommen und soll auch kein Ersatz für einen Besuch beim Arzt und beim Heilpraktiker sein. Es werden keine Diagnosen gestellt oder Heilversprechen abgegeben.
§ 2 Die Boxtherapeutin und Ihr Konzept
a) Die Boxtherapeutin unterstützt dabei Gefühle zu kanalisieren und gemeinsam eigene Grenzen und Möglichkeiten (an-) zu erkennen. Klienten mit Aggressionsproblematik lernen u.a. eine sensible Seite an sich kennen und ängstliche-/unsichere Klienten entdecken den Kämpfer in sich.
b) Die Boxtherapeutin entwickelt ein individuelles angepasstes Training (eine Art Bedienungsanleitung für sich selbst) für die Selbstwahrnehmung, Schwächen und Stärken anzuerkennen um wieder mit sich selbst und ihrer Umwelt ins Vertrauen zu kommen. Entwicklungshemmende, sich selbst, teils massiv, schadende Schutzmechanismen sollen dabei aufgelöst und durch förderliche Denkmuster und Verhaltensweisen ersetzt werden.
§ 3 Teilnahme- und Mitwirkungsvoraussetzungen der Klienten
a) Es kann unter Umständen emotional stark bewegen und deshalb ist ein Vor- und Nachgespräch unabdingbar sowie die klare Besprechung der Stabilität des Klienten.
b) Klienten unter anderem mit Psychosen oder akuten Verletzungen können dieses Angebot leider nicht wahrnehmen.
c) Wichtig ist die offene Kommunikation von Erkrankungen und Leiden. Sollten Sie sich bereits in Medizinischer oder Psychotherapeutischer Behandlung befinden, nehmen Sie bitte Rücksprache mit Ihrem Arzt oder Therapeuten, um sicherzustellen, dass therapeutisches Boxen für Sie geeignet ist.
d) Therapeutisches Boxen ist mit Verletzungsrisiko verbunden. Jedem Klienten wird der Abschluss einer Haftpflicht-, Unfallversicherung dringend empfohlen. Jeder Klient muss für die eigene Versicherungen selbst Sorge tragen. Es besteht kein Versicherungsschutz über mich. Ich hafte nicht für Unfälle jeglicher Art. Auch nach sorgfältigster Planung kann eine Verletzungsgefahr nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Ein Restrisiko einer Verletzung bleibt leider immer, wofür ich keine Haftung übernehme.
e) Mitzubringen sind zu jeder Sitzung Wechselkleidung, leichte Sportbekleidung, Sportschuhe, Handtuch (mindestens eins) und Wasser (mindestens 1-Liter)
§ 4 Behandlungsmöglichkeiten des therapeutischen Boxens
Behandlungsmöglichkeiten des therapeutischen Boxens besteht unter anderem für Antriebslosigkeit und Unlust, Stress und Erschöpfung, Selbstwahrnehmungsschwierigkeiten, Anspannung, Emotionsregulationsschwierigkeiten, Probleme mit der Selbstkontrolle, Ängsten in allen möglichen Varianten, depressive Verstimmungen, Burnout und Boreout, AD(H)S, Auffälligkeiten im Bereich der Körperwahrnehmungen, nach traumatischen Erlebnissen, affektiven Verhalten
§ 5 Haftungsausschluss / Haftung
a) Sofern trotz fachkundiger Anwendung Folgeschäden auftreten, die darauf zurückzuführen sind, dass ein Kunde Ausschlussgründe verschwiegen hat, sind wir von jeder Haftung freigestellt. Gleiches gilt für Schäden, die dadurch entstehen, dass ein Ausschlussgrund dem Klienten selbst nicht bekannt war und für die Boxtherapeutin nicht ersichtlich war.
b) Der Gast haftet für die von ihm verursachten Schäden in den Räumen der Praxis. Für Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen. Sofern Sie unter gesundheitlichen Störungen leiden, sollten Sie Rücksprache mit einem Arzt oder Therapeuten halten.
§ 6 Abschluss des Vertrages
Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Buchung einer Sitzung erfolgte oder ein Gutschein bestellt wurde. Der Weg, der für die Buchung oder Bestellung gewählt wurde (telefonisch oder per Mail), spielen hierbei keine Rolle.
§ 7 Vor dem therapeutischen Boxen
Von einer Sitzung mit vollem Magen oder unter Alkoholeinfluss wird abgeraten.
§ 8 Sitzungseinheit und Verspätungen
Die Sitzungszeit beinhaltet die Zeit zum Aus- und Ankleiden. Bei Kunden die mit Verspätung zu einem Termin kommen, reduziert sich die Zeit des therapeutischen Boxens entsprechend.
§ 9 Rücktritt / Nichterscheinen
a) Der Klient ist gehalten, den angesetzten Termin für eine Leistung einzuhalten, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Für eine bestellte, aber nicht in Anspruch genommene Leistung hat der Kunde keinen Ersatzanspruch.
b) Ein Rücktritt muss telefonisch mindestens 24 Stunden vorher, vor dem vereinbarten Termin mitgeteilt werden. Bei Nichtinanspruchnahme einer gebuchten Leistung ist der Klient verpflichtet, den vollen vereinbarten Preis für die gebuchte Leistung zu zahlen.
c) Eine Stornierung bis zu 24 Stunden vor dem gebuchten Termin bleibt kostenfrei. Sollte der Klient nach dieser Zeit einen vereinbarten Termin stornieren, werden die vollen Kosten erhoben.
d) Bei einer Reservierung mit einem Gutschein, wird dieser zu 100 Prozent verrechnet. Das gilt ebenfalls für ein unentschuldigtes Nichterscheinen zu einem gebuchten Termin.
§ 10 Zahlung
a) Die Vergütung für die durch mich erbrachten Leistungen erhebe ich nach Durchführung der Behandlung per Sofortüberweisung durch bargeldlose EC-Karte, PayPal oder normale Überweisung oder durch Einlösung Ihres Gutscheins, letzteres je nach eingetragener Leistung im Gutschein eventuell mit Aufzahlung oder mit schriftlich festgelegter Sondervereinbarung bzw. laut Angebot. Aktuelle Preise entnehmen Sie bitte unter den Leistungen, in der Rubrik Preise auf der Homepage www.loewenmotivation.de.
b) Der Kauf eines Gutscheins in der Privatpraxis Löwenmotivation ist per Sofortüberweisung durch bargeldlose EC-Karte, PayPal oder normale Überweisung zu bezahlen. Der Preis ist im Nachgang nicht mehr verhandelbar. Für eine von Ihnen gewünschte Kürzung der Behandlung während des Termins können keine preislichen Vergünstigungen gewährt werden. Es ist der volle Behandlungspreis gemäß Buchung zu zahlen.
§ 11 Gutscheine
a) Der Gutschein kann nur in Höhe des für den Gutschein bezahlten Betrags eingelöst werden und ausdrücklich nicht nach der auf dem Gutschein genannten Leistung.
b) Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum genau 1 Jahr gültig. Ist kein Ausstellungsdatum vermerkt, so gilt das Datum der Zahlung des Gutscheins. Eine Auszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen. Ich/wir haften nicht für den Verlust von Gutscheinen und sind nicht zu deren Ersatz verpflichtet.
c) Zum Einlösen des Gutscheines muss eine Terminvereinbarung erfolgen und der Gutschein muss zum Termin mitgebracht werden.
d) Können Sie den mit mir vereinbarten Termin nicht einhalten, muss dieser unter Berücksichtigung der unter § 9 Rücktritt / Nichterscheinen genannten Fristen von Ihnen abgesagt werden. Erfolgt keine Terminabsage innerhalb der unter § 9 Rücktritt / Nichterscheinen genannten Fristen, behalte ich mir das Recht vor, die in § 9 Rücktritt / Nichterscheinen genannte Vergütung vom Gutscheinwert abzuziehen. Der Gutschein kann bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage des Termins seine Gültigkeit verlieren und wird dann als eingelöst betrachtet.
e) Gutscheine können nicht in bar ausgezahlt werden.
§ 12 Datenschutz
a) Die Boxtherapeutin dokumentiert und archiviert den Verlauf und relevante Erkenntnisse der Sitzung des therapeutischen Boxens. Hierzu gehören Anamnesebogen, themenspezifische Fragebögen, Sitzungsplan und Notizen zu Inhalten, Ergebnissen und Vereinbarungen aller therapeutischer Sitzungsgespräche. Ebenso speichert die Boxtherapeutin personenbezogenen Daten des Klienten soweit es zur Rechnungsstellung und Buchführung erforderlich ist.
b) Die Boxtherapeutin verpflichtet sich, alle Dokumente nur ihm zugänglich aufzubewahren. Der Klient erklärt sich mit der Erhebung und Archivierung der entsprechenden Daten einverstanden.
c) Die mir mitgeteilten Gesundheitsangaben werde ich mit strengster Vertraulichkeit behandeln, sodass Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen ist. Ich lege größten Wert auf die Einhaltung des Schutzes Ihrer personenbezogenen Daten. Ihre Daten werden von mir nicht an Dritte weitergegeben.
§ 13 Gültigkeit
Es gelten immer die jeweils aktuelle Preisliste bzw. das vereinbarte Angebot und die aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die jeweils letzte Preisliste verliert mit Erscheinen der Neuen ihre Gültigkeit. Die Praxisinhaberin behält sich Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
§ 14 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Angebot und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen. Bei Meinungsverschiedenheiten aus dem Angebot, die trotz beiderseitigen Bemühungen nicht gütlich beigelegt werden, ist der Gerichtsstand die Praxisanschrift.
§ 15 Schlussbestimmungen
a) Das therapeutische Boxen enthebt den Klienten nicht, die volle Verantwortung für seine Handlungen selbst zu übernehmen. Um bei möglichen Störungen gemeinsam nach Abhilfe zu suchen, verpflichtet sich der Klient sich zeitnah zu melden.
b) Für die Verträge, Angebote, AGB bzw. dessen Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht. Abweichende Vereinbarungen zu den Verträgen, Angeboten, AGB sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen Lehrtrainings, Prüfungssimulationen, Workshops, Seminare, Vorträge und Intervisionen
§ 1 Leistungen
a) Das individuelle Intensiv-Training als Online oder Live in der Praxis - Einzel oder als Gruppe ist für AnwärterInnen für Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) geeignet. Es werden einzelne Themenbereiche die noch ein zusätzliches Intensivtraining benötigen intensiv trainiert. Für das Training ist vor allem Ihr Engagement nötig. Nach einem Vorgespräch erhalten Sie oder Ihre Gruppe ein abgestimmtes Training. Darunter fallen, das klassische Präsentieren aber auch individuelle Lernspiele.
b) Das halbjährige Kompakt-Intensiv-Training als Online oder Live in der Praxis - Einzel oder als Gruppe ist für AnwärterInnen für Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) geeignet. Es werden für alle ICD-10 - Themenbereiche die noch ein zusätzliches Intensivtraining benötigen in einem halbjährige Kompakt-Intensivtraining trainiert. Für das Training ist vor allem Ihr Engagement nötig. Nach einem Vorgespräch erhalten Sie oder Ihre Gruppe einen zeitlichen- und fachlichen Lernplan. Der Lernplan ist so abgestimmt, dass die letzte Wiederholung zwei Wochen vor Ihrer schriftlichen Prüfung endet. Das Kompakttraining beinhaltet, dass klassische Präsentieren aber auch individuelle Lernspiele.
c) Die mündliche Prüfungssimulation als Online oder Live in der Praxis - Einzel oder als Gruppe ist für AnwärterInnen für Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) geeignet. Der Ablauf von der Vorstellung, fachlichen Befragung bis zur differenzialdiagnostischen Aufbereitung eines Falles (direktes und indirektes Rollenspiel) bis hin zur Klärung Ihrer Verdachtsdiagnose, werde ich mit Ihnen in der mündlichen Prüfungssimulation durchführen.
d) Zwei mündliche Prüfungssimulationen als Online oder Live in der Praxis - Einzel oder als Gruppe ist für AnwärterInnen für Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) geeignet.
Der Ablauf von der Vorstellung, fachlichen Befragung bis zur differenzialdiagnostischen Aufbereitung eines Falles (direktes und indirektes Rollenspiel) bis hin zur Klärung Ihrer Verdachtsdiagnose, werden wir, Stanley Sidbury (meinem geschätzten Kollegen, Heilpraktiker für Psychotherapie & Teamleiter Anästhesie in einer Klinik) & Viviana Meixner, Dozentin der Heilpraktikerschule Bensheim sowie mit Ihnen in der mündlichen Prüfungssimulation durchführen.
e) Workshops oder Seminare werden individuell Angeboten und werden auf der Homepage regelmassig veröffentlicht. Die Leistungen sind dort zu entnehmen.
f) Die Intervision in der Privatpraxis Löwenmotivation ist eine kollegiale Beratung für therapeutisch-psychologische Zusammenhänge. Ziel ist es, für Heilpraktiker für Psychotherapie oder psychologische Berater, ob am Anfang stehend, mit therapeutischer Erfahrung oder bereits mit fundierter Therapieerfahrung sich über herausfordernde Fälle und Situationen der therapeutischen Behandlung auszutauschen und Lösungsmöglichkeiten zu durchdenken. Dies wird in kleinen Gruppen 4 bis maximal 8 Teilnehmer angeboten sowie wenn gewünscht optional zusätzlich mit einem erfahrenen Gasttherapeut.
§ 2 Teilnahme- und Mitwirkungsvoraussetzungen des Kunden
a) Die schriftliche Anmeldung zu einem unserer Lehrtrainings-, Prüfungssimulations-, Intervisions-, Workshop- oder Seminarplätze ist verbindlich und verpflichtet zur vollständigen Bezahlung.
b) Die Lehrtrainings-, Prüfungssimulations-, Intervisions-Workshop- oder Seminarplätze werden nach Eingang des unterschriebenen Anmeldeformulars bzw. der Annahme des Angebotes vergeben. Mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie die vereinbarten Teilnahme- und Zahlungsbedingungen bzw. AGB’s an. Die Anmeldung bzw. Annahme des Angebotes ist innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerrufbar.
c) Für den größtmöglichen Lernerfolg ist es unabdingbar, dass der Kunde noch zusätzlich in Eigenleistung das Lernen eigenverantwortlich fortsetzt.
d) Wichtig ist die offene Kommunikation von Lernblockaden oder Leiden. Sollten Sie sich bereits in Medizinischer oder Psychotherapeutischer Behandlung befinden, nehmen Sie bitte Rücksprache mit Ihrem Arzt oder Therapeuten, um sicherzustellen, dass Trainings für Sie geeignet sind.
§ 3 Haftungsausschluss / Haftung
Der Gast haftet für die von ihm verursachten Schäden in den Räumen der Praxis. Für Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen. Sofern Sie unter gesundheitlichen Störungen leiden, sollten Sie Rücksprache mit einem Arzt oder Therapeuten halten.
§ 4 Zahlung / Ratenzahlung
a) Trainings: Die Trainingskosten werden nach Erhalt der schriftlichen Anmeldebestätigung bzw. laut Angebotsannahme fällig. Ist keine Ratenzahlung vereinbart, werden die gesamten Kosten innerhalb von drei Tagen fällig, wenn nicht schriftlich anders vereinbart. Wird eine Ratenzahlung vereinbart, sind die Kosten über den gesamten Trainingszeitraum immer zum Ersten eines jeden Monats im Voraus zu bezahlen. Wird die vereinbarte Ratenzahlung vom Schüler nicht eingehalten bzw. kommt der Teilnehmer mit mehr als 3 vereinbarten Raten in Verzug, verliert die Möglichkeit der Ratenzahlung ihre Gültigkeit. Danach werden die gesamten Kosten bzw. alle noch anstehenden Kosten in einer Summe sofort im Voraus fällig.
b) Trainings im Kompaktpaket: Die Trainingskosten werden nach Erhalt der schriftlichen Anmeldebestätigung bzw. laut Angebotsannahme fällig. Ist keine Ratenzahlung vereinbart, werden die gesamten Kosten innerhalb von drei Tagen fällig, wenn nicht schriftlich anders vereinbart. Wird eine Ratenzahlung vereinbart, sind die Kosten über den gesamten Trainingszeitraum immer zum Ersten eines jeden Monats im Voraus zu bezahlen. Wird die vereinbarte Ratenzahlung vom Schüler nicht eingehalten bzw. kommt der Teilnehmer mit mehr als 3 vereinbarten Raten in Verzug, verliert die Möglichkeit der Ratenzahlung ihre Gültigkeit. Danach werden die gesamten Kosten bzw. alle noch anstehenden Kosten in einer Summe sofort im Voraus fällig.
c) Für Einzelseminare, Workshops und Vorträge: Für Einzelseminare, Workshops und Vorträge ist die Kurgebühr sofort nach Erhalt der Anmeldebestätigung bzw. laut Angebotsannahme zu entrichten.
d) Für Intervisionen: Für Intervisionen sind die Kosten für den Gasttherapeut anteilig der Teilnehmeranzahl am Intervisionsabend direkt per Sofortüberweisung durch bargeldlose EC-Karte, PayPal oder normale Überweisung zu bezahlen.
e) Die Vergütung für die durch mich erbrachten Leistungen können per Sofortüberweisung durch bargeldlose EC-Karte, PayPal oder normale Überweisung oder durch Einlösung Ihres Gutscheins, letzteres je nach eingetragener Leistung im Gutschein eventuell mit Aufzahlung oder mit schriftlich festgelegter Sondervereinbarung bzw. laut Angebot. Aktuelle Preise entnehmen Sie bitte der Homepage über www.loewenmotivation.de.
f) Der Kauf eines Gutscheins in der Privatpraxis Löwenmotivation ist per Sofortüberweisung durch bargeldlose EC-Karte, PayPal oder normale Überweisung zu bezahlen. Der Preis ist im Nachgang nicht mehr verhandelbar. Für eine von Ihnen gewünschte Kürzung der Behandlung während des Termins können keine preislichen Vergünstigungen gewährt werden. Es ist der volle Behandlungspreis gemäß Buchung zu zahlen.
§ 5 Gutscheine
a) Der Gutschein kann nur in Höhe des für den Gutschein bezahlten Betrags eingelöst werden und ausdrücklich nicht nach der auf dem Gutschein genannten Leistung.
b) Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum genau 1 Jahr gültig. Ist kein Ausstellungsdatum vermerkt, so gilt das Datum der Zahlung des Gutscheins. Eine Auszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen. Ich/wir haften nicht für den Verlust von Gutscheinen und sind nicht zu deren Ersatz verpflichtet.
c) Zum Einlösen des Gutscheines muss eine Terminvereinbarung erfolgen und der Gutschein muss zum Termin mitgebracht werden.
d) Können Sie den mit mir vereinbarten Termin nicht einhalten, muss dieser unter Berücksichtigung der unter §§ 10, 11 Kündigung / Rücktritt genannten Fristen von Ihnen abgesagt werden. Erfolgt keine Terminabsage innerhalb der unter §§ 10, 11 Kündigung / Rücktritt genannten Fristen, behalte ich mir das Recht vor, die in §§ 10, 11 Kündigung / Rücktritt genannten Vergütung vom Gutscheinwert abzuziehen. Der Gutschein kann bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage des Termins seine Gültigkeit verlieren und wird dann als eingelöst betrachtet.
e) Gutscheine können nicht in bar ausgezahlt werden.
§ 6 Datenschutz
a) Ich lege größten Wert auf die Einhaltung des Schutzes Ihrer personenbezogenen Daten. Ihre Daten werden von mir nicht an Dritte weitergegeben. An mich übermittelte Daten wie Namen, Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse verwende ich ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung Ihrer Anfrage oder der Abwicklung Ihres gebuchten Angebotes. Ihre Daten werden von mir nicht an Dritte weitergegeben. Ebenso speichert die Privatpraxis Löwenmotivation personenbezogenen Daten des Teilnehmers soweit es zur Rechnungsstellung und Buchführung erforderlich ist.
b) Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle Dokumente nur ihm zugänglich aufzubewahren und erklärt sich mit der Erhebung und Archivierung der entsprechenden Daten einverstanden.
§ 7 Gültigkeit
Es gelten immer die jeweils aktuelle Preisliste bzw. den vereinbarten Angeboten und den aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die jeweils letzte Preisliste verliert mit Erscheinen der Neuen ihre Gültigkeit. Die Praxisinhaberin behält sich Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
§ 8 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Angebot und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen. Bei Meinungsverschiedenheiten aus dem Angebot, die trotz beiderseitigen Bemühungen nicht gütlich beigelegt werden, ist der Gerichtsstand die Praxisanschrift.
§ 9 Kündigung / Rücktritt
a) Trainings, Kompaktpakete, Seminare, Workshops und Vorträge: Eine Kündigung des Vertrages ist bis 4 Wochen vor Kursbeginn mit einer Bearbeitungsgebühr von 25,00 € möglich. Bei einer Kündigung bis 14 Tage vor Kursbeginn wird die Hälfte der Kursgebühr fällig. Bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor Kursbeginn werden 75 % der Kursgebühr fällig. Danach ist bei Rücktritt, nichterfolgter Abmeldung, Nichterscheinen oder Kursabbruch des Teilnehmers, die gesamte Kursgebühr fällig.
b) Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
§ 10 Absagen und Änderungen
a) Seminare, Vorträge und Intervisionsabende mit zu geringer Teilnehmerzahl können ohne Anspruch auf Ersatz vom Veranstalter abgesagt werden. Bei Krankheit, höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen kann kein Anspruch auf Durchführung des Seminars geltend gemacht werden. In diesen Fällen wird die bereits entrichtete Seminargebühr umgehend voll zurückerstattet. Reise-, Übernachtungskosten und Verdienstausfall werden nicht ersetzt.
b) Der Veranstalter behält sich eine Änderung des Seminarorts, -raumes, der Dozenten und der Unterrichtszeiten aus organisatorischen Gründen auch in bereits laufenden Seminaren/ Vorträgen/ Trainings/ Intervisionen/ Veranstaltungen vor.
§ 11 Urheberschutz
a) Sämtliche Unterlagen für Seminare/ Trainings/ Workshops/ Veranstaltungen/ Vorträge/ Intervisionen sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Teilnehmers bestimmt und dürfen im engen Rahmen des Urheberrechts nicht an Dritte weitergegeben werden. Jede Vervielfältigung (fotomechanisch oder elektronisch) ist nicht gestattet und darf nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers vervielfältigt oder für gewerbliche Zwecke verwendet werden. Um eine optimale Qualität der Kurse zu gewährleisten, weißen wir darauf hin, dass der Anspruch auf Skripte der Privatpraxis Löwenmotivation, nur in Verbindung mit dem regelmäßigen Besuch der Kurse verbunden ist.
b) Tonband-, Filmaufzeichnungen oder sonstige Unterrichtsmitschnitte sind nicht erlaubt.
§ 12 Schlussbestimmungen
a) Das therapeutische Boxen enthebt den Klienten nicht, die volle Verantwortung für seine Handlungen selbst zu übernehmen. Um bei möglichen Störungen gemeinsam nach Abhilfe zu suchen, verpflichtet sich der Klient sich zeitnah zu melden.
b) Für die Verträge, Angebote, AGB bzw. dessen Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht. Abweichende Vereinbarungen zu den Verträgen, Angeboten, AGB sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.