Man kann einem Menschen nichts beibringen, man kann ihm nur helfen, es in sich selbst zu entdecken.
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Leistungen für Beratungen
Unter Beratung ist ein Prozess zu verstehen, das eine ratsuchende Person bei einer anderen beratenden Person mehr Klarheit über eigene Probleme und Bewältigungsmöglichkeiten, Entscheidungsalternativen und Entwicklungsperspektiven gewinnen möchte.
Dies erfolgt unter verschiedenen Formen bis zu einer professionellen Handlungsform. Je nach Beratungsformat und Themenbereich sind Beratungsgespräche unterschiedlich aufgebaut und strukturiert .
Ich biete Ihnen die Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz sowie die psychologische Beratung an.
Nähere Beschreibung meines detaillierten Leistungs-Beratungsangebotes können Sie im Untermenü nachlesen.
Ich freue mich auf Sie.
Ihre Viviana Meixner
Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz
Die Psychotherapie ist eine Heilbehandlung für Leidenszustände mit "Krankheitswert". Sie zielt auf die Behandlung tiefliegender psychischer Veränderungen ab und ist eine auf Störungen mit Krankheitswert orientierte Heilbehandlung. Klienten mit starken Störungen werden an Kliniken, Psychiater und Fachärzte weitergeleitet um unter anderem auch medikamentös behandelt werden zu können. Der Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) stellt keine Krankmeldung, Überweisungen oder Verordnung von Arzneimittel aus. Der Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) arbeitet auch unterstützend, wenn es gewünscht ist, in Zusammenarbeit mit weiteren Psychotherapeuten und Fachärzten. Ebenso arbeitet der Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) auch mit einer Überbrückungstherapie bis zur Verfügbarkeit eines Therapieplatzes bei einem approbierten psychologischen Psychotherapeuten. Als Privatpraxis richtet sich das therapeutische Angebot an Selbstbezahler. Unter bestimmten Bedingungen ist es jedoch möglich, dass die psychotherapeutische Behandlung ganz oder teilweise von Krankenversicherungen (ggf. mit Zusatzverträgen für Heilpraktikerbehandlung) übernommen wird. Die Übernahme von Psychotherapiekosten durch eine Krankenkasse führt dazu, dass die behandelte Person im System der Krankenkasse als "psychisch erkrankt" oder "psychisch vorerkrankt" vermerkt ist.
Psychologische Beratung
Die psychologische Beratung deckt den präventiven "gesunden" Bereich ab. Diese Beratung ist im Gegensatz zur Psychotherapie ein entwicklungsorientiertes Unterstützungsangebot im Sinne von Orientierungs-, Planungs-, Entscheidungs- und Bewältigungshilfe, die in verschiedenen Feldern arbeitet und ist eine professionelle Unterstützung zur Selbsthilfe. Die psychologische Beratung dient dem Wohlergehen und dem Wachstum der Seele. Die Beratungskosten werden daher leider nicht von den Krankenkassen übernommen. Als Privatpraxis richtet sich das Angebot von psychologischer Beratung an Selbstzahler. Eventuell können Sie diese Leistung beim Finanzamt geltend machen. Diese Beratung wird in keiner Krankenakte gespeichert und kommt somit auch für Berufsgruppen in Frage, bei denen eine solche Speicherung sich gegebenenfalls nachteilig auswirkt.
Inmitten der Schwierigkeit liegt die Möglichkeit.
- Albert Einstein -